
Tipp 10 – Arbeiten Sie zu Hause?
Offiziell dürfen Sie das heimische Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen. Kennen Sie das folgende Schlupfloch? Das Arbeitszimmer darf nicht im eigenen Haus bzw. Wohnung sein. Wenn Sie das Arbeitszimmer offiziell beim Freund, Großmutter oder in einer Wohnung auf der anderen Straßenseite haben, dann können Sie die Kosten anrechnen.